11.05.10

Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG)

Von: Eugen Huber

Am 1. Juli 2010 tritt voraussichtlich das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) in Kraft. Dieses Gesetz tritt an die Stelle des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Geräten (STEG) und übernimmt inhaltlich weitgehend die Bestimmungen der EU-Richtlinie über die allgemeine Produktesicherheit von 2001.

Der Anwendungsbereich des PrSG erstreckt sich auf alle Produkte, vom einfachen Küchengerät bis zur komplexen Industrieanlage. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Haftungsrisiken zu minimieren und regelt das Inverkehrbringen von Produkten sowie die Pflichten nach dem Inverkehrbringen (insbesondere Produktebeobachtung, Massnahmen wie Warnungen, Verkaufsstopp, Rückruf). Es richtet sich an Hersteller, Importeure, Händler und Erbringer von Dienstleistungen.

Das PrSG ist relevant für die Beurteilung von Haftungsfragen wie z.B. ob ein Produkt gemäss Produktehaftpflichtgesetz fehlerhaft ist, ob allenfalls ein Verschulden des Inverkehrbringers (Hersteller, Importeur, Händler) vorliegt, oder ob ein Rückruf erforderlich ist. Dies jedoch immer nur im Rahmen der bereits bestehenden Haftungsnormen (gemäss Obligationenrecht und Produktehaftpflichtgesetz).


 
   
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