25.01.10

Volksabstimmung vom 7. März 2010

Von: Bernhard Ruckli

Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.4%

Am 7. März 2010 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Anpassung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule (BVG) - den Satz, mit dem das angesparte Alterskapital in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird. Das Parlament hat der Reduktion von 6.8 auf 6.4 Prozent klar zugestimmt. Angeführt von der Gewerkschaft Unia wurde das Referendum gegen die Vorlage ergriffen.

Der Umwandlungssatz hängt von zwei Variablen ab, die politisch nicht beeinflussbar sind:

• Lebenserwartung

• Rendite auf dem Vorsorgekapital

Es ist unbestritten, dass die Lebenserwartung seit dem Inkrafttreten des BVG im Jahre 1985 deutlich gestiegen ist, und zwar für Frauen um 2.9 Jahre, für Männer gar um 3.6 Jahre. Für 2.9 bzw. 3.6 weitere Jahre müssen also die Altersrenten finanziert werden.

Das Zinsniveau risikoarmer Anlagen (langjährige Bundesobligationen) hat sich seit 1985 halbiert. Experten gehen davon aus, dass die Zeiten mit einer Rendite von 7%, wie sie Mitte der neunziger Jahre noch erreicht wurden, vorbei sind, das Zinsniveau auch in Zukunft tief bleiben wird.

Pensionskassenexperten halten einen Umwandlungssatz von 6.4 Prozent als angemessen und weisen darauf hin, dass bei einem unveränderten Umwandlungssatz von 6.8 Prozent neben den Arbeitgebern die Arbeitnehmer die Pensionierungsverluste finanzieren müssten. Im Endeffekt würde dies zu höheren Lohnabzügen führen, weshalb nicht von einem Rentenklau, sondern von einem Lohnklau gesprochen werden müsse.

Die Entscheidung liegt bei der einzelnen Stimmbürgerin, dem einzelnen Stimmbürger. Für diejenigen, welche in ein paar Jahren pensioniert werden, dürfte der Entscheid weniger leicht fallen als für die jüngere Generation, welche höhere Beiträge bzw. einen tieferen Nettolohn zu befürchten hat. Wichtig zu wissen ist aber, dass die laufenden Renten von der Reduktion des Umwandlungssatzes nicht betroffen sind, also unverändert bleiben.


 
   
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